Landesweiter Schiedsrichterlehrgang online 2.0
Der Niedersächsische Fußballverband (NFV) bietet vom 24.06.2024 bis 04.07.2024 einen zweiten landesweiten Online-Lehrgang zur Erlangung der Schiedsrichterlizenz an. An sechs Tagen (24 Unterrichtseinheiten) in der fußballfreien Zeit können die Teilnehmer die Fußballregeln kennenlernen. Im Anschluss erfolgt eine theoretische Prüfung (30 Fragen zum Ankreuzen). Der Lehrgang findet – inklusive Prüfung - ausschließlich online statt.
Lehrgangstermine:
Montag, 24.06.2024, 18–21 Uhr
Dienstag, 25.06.2024, 18–21 Uhr
Donnerstag, 27.06.2024, 18–21 Uhr
Montag, 01.07.2024, 18–21 Uhr
Dienstag, 02.07.2024, 18–21 Uhr
Donnerstag, 04.07.2024, 18–21 Uhr
Voraussetzungen:
• Mindestalter 14 Jahre
• Mitgliedschaft in einem niedersächsischen (Fußball)Verein
• Besuchen aller Lehrgangstage und anschl. Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung (30 Fragen)
• Vorkenntnisse im Fußball sind nicht Pflicht, aber natürlich von Vorteil!
• Internetfähiger PC oder mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet) für die Nutzung der
digitalen Unterlagen.
Vorteile als Schiedsrichter:
Der SV Förste unterstützt seine Schiedsrichter mit kostenfreier Schiedsrichterbekleidung und kostenfreier Vereinsmitgliedschaft im SV Förste. Vom Verband gibt es freien Eintritt bei allen Fußballspielen auf DFB-Ebene bis hin zur Bundesliga obendrauf. Für jeden Einsatz als Schiedsrichter gibt es eine Aufwandsentschädigung und Fahrkostenerstattung.
Anmeldung:
Anmeldungen zum Lehrgang für Vereinsmitglieder des SV Förste werden gerne von unserem Jugendeiter Marc Weigelt (Mail: marc.weigelt@web.de, Tel.: 0176/24615455) unterstützt. Der Lehrgang ist komplett kostenfrei. Anmeldungen sind, sofern bis dahin noch ausreichend Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen (insgesamt maximal 300 Teilnehmer), bis zum 20. Juni 2024 über den nachstehenden Link möglich:
https://www.dfbnet.org/coach/NFV/goto/education/offers/details/0123456789ABCDEF0123456700004100/
02PC7JU1JC000000VS5489BBVSA5CPSH
Über die Zugangsmodalitäten zur Online-Plattform wird nach Anmeldeschluss gesondert informiert. |